Leben bis zuletzt! kfd-Aktion zur Debatte um die Beihilfe zum Suizid

Sterbebegleitung ist auch ein Frauenthema. Denn Frauen bleiben an ihrem Lebensende öfter allein zurück, weil der Partner, der ihre Sterbebegleitung übernehmen könnte, selbst schon verstorben ist. Gleichzeitig sind es überwiegend Frauen, die als Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen, Ehrenamtliche in den Hospizdiensten und Familienangehörige die Sterbebegleitung leisten.
Deshalb ruft die kfd ihre Mitglieder auf, sich aktiv in die aktuelle gesellschaftspolitische und parlamentarische Debatte um die Beihilfe zum Suizid einzumischen. Diskutieren Sie das Thema in Ihren Gemeinden. Informieren Sie sich und sprechen Sie mit den lokalen Verantwortlichen im Gesundheitswesen und Ihren Bundestagsabgeordneten.
Die kfd verfolgt mit dieser Aktion vier Ziele:
1. Aufklärung und Information über die heute schon vorhandenen und gesetzlich zugesicherten Möglichkeiten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und die bereits bestehenden Angebote durch ambulante und stationäre Hospize sowie die Palliativmedizin.
2. Darüber hinaus wollen wir darauf drängen, dass noch mehr Hausärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste allgemeine ambulante und stationäre Palliativversorgung zur Begleitung Sterbender zum Regelangebot machen. Nur so kann eine flächendeckende Versorgung erreicht werden.
3. Jede organisierte Form der Beihilfe zum Suizid soll demgegenüber gesetzlich verboten und bestraft werden. Denn jede Form der Normalisierung der Beihilfe zum Suizid trifft die Schwächsten unserer Gesellschaft, Menschen die am Lebensende auf Begleitung und Hilfe angewiesen sind. Sie könnten sich gedrängt fühlen, von der Beihilfe zum Suizid Gebrauch zu machen, um anderen nicht zur Last zu fallen.
4. Wir machen uns als großer Verband mit allen Kräften stark für eine Haltung, in der Kranke und Sterbende einen würdigen Platz in der Gesellschaft erhalten. Menschen haben das Recht, wie am Beginn ihres Lebens auch an dessen Ende die Fürsorge anderer zu beanspruchen.
Was können Sie tun?
- Diskutieren Sie in Ihrer kfd-Gruppe oder organisieren Sie in Ihrer Gemeinde Veranstaltungen zum Thema.
- Sprechen Sie Ihre Bundestagsabgeordneten an, damit sie sich im Parlament für ein Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid und den Ausbau der Palliativversorgung einsetzen.
Fünf Positionspapiere
Noch liegen keine Gesetzentwürfe vor, aber fünf Positionspapiere zeigen die unterschiedlichen Trends.
"Sterben in Würde - Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte": Das Papier der Gruppe Carola Reimann, Karl Lauterbach, Peter Hintze und anderer.
"Vorschlag für eine moderate strafrechtliche Regelung der Suizidbeihilfe": Das Papier von Elisabeth Scharfenberg und Harald Terpe.
"In Würde leben, in Würde sterben - Positionierung zu Sterbehilfe": Das Papier von Kerstin Griese und Eva Högl.
"Mehr Fürsorge statt mehr Strafrecht: Gegen eine Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid": Das Papier der Gruppe Renate Künast, Petra Sitte und anderer.
"Begleiten statt Beenden - Schutz der Würde am Ende des Lebens": Das Papier der Gruppe Claudia Lücking-Michel, Michael Brand und anderer.